Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns Nesto OG (kurz uns oder Auftragsnehmer) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde oder Auftragsgeber) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gelten bei Vertragsabschluss unsere AGB.
- 1.3. Wir kontrahieren grundlegend unter Zugrundelegung unserer AGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu den von uns auch sonst vorgegebene bzw. vereinbarten Vertragsbedingungen (z.B. Service- und Reparaturbedingungen für Konsumenten) subsidiär.
- 1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6. Die Service- und Reparaturbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des uns erteilen Reparaturauftrages und mit Unterzeichnen eines Servicevertrages erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Wir bemühen uns, Aufträge rasch auszuführen und Terminzusagen im Rahmen des Möglichen einzuhalten. Fertigstelltermine sind grundsätzlich unverbindlich, sodass aus eventuellen Verzögerungen keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können. Wir weisen darauf hin, dass auch aus Überschreitungen von Lieferterminen (z.B. wegen Beschaffung von Ersatzteilen, unvorhergesehene Kapazitätsschwankungen, etc.) keine Schadensansprüche abgeleitet werden können. Wünscht der Kunde die Reparatur vor Fertigstellung zurück und wurde mit der Instandsetzung bereits begonnen, werden die bis dahin aufgelaufenen Kosten, maximal mit € 96,–inkl. Ust / Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen.
2. Abholung und Versand
2.1. Für die fachgerechte Verpackung hat der Absender Sorge zu tragen. Originalverpackung, SIM- und Speicherkarten sowie jegliches Zubehör, das nicht im Zusammenhang mit dem Fehler steht, sind nicht mitzusenden. Deren vorzeitige Retournierung kann nicht erfolgen und es wird keine Haftung für Schäden, oder Verlust übernommen, außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufgrund unserer speziell angefertigten Versandbox können wir Originalverpackungen nicht retournieren. Wird dies trotzdem gewünscht, sind die Kosten für Aufwand und Versand vom Kunden zu tragen. Diese werden pauschal mit EUR 9,80 inkl. Ust. in Rechnung gestellt
- 2.2. Die Versandkosten für den einfachen inländischen, versicherten Versand werden von uns übernommen (bei Erstzustellung). Anfallende Kosten für etwaige Sonder- Vereinbarungen zwischen Nesto OG und dem Auftraggeber, wie Beispielsweise Expressversand, Versand ins Ausland, Versand durch einen anderen Versanddienstleister, Bezahlung per Nachnahme, etc. sind vom Kunden zu tragen.
- 2.3. Abhol-/Zustellservice innerhalb Neusiedl am See: Für Zustellung durch einen Botendienst (sowohl unser interner Botendienst, als auch extern Beauftragter Botendienste) gilt, dass nach Nicht-Antreffen des Auftraggebers zum vereinbarten Zustell-Zeitfensters jeder erneute Zustellversuch pauschal mit EUR 15,- inkl. Ust. in Rechnung gestellt wird (innerhalb Neusiedl am See).
- 2.4. Rückholauftrag durch einen Versanddienstleister Wird der Auftragnehmer mit dem Abholen eines Gerätes des Auftragsgebers beauftragt, geschieht dies durch Beauftragung eines externen Versanddienstleister (DPD oder GLS). Bei Nicht-Antreffen des Auftraggebers zum vereinbarten Zustell-Zeitfensters wird jeder erneute Abholversuch pauschal mit EUR 12,- inkl. Ust. in Rechnung gestellt.
3. Annahme von Reparaturen
- 3.1. Bei Annahme einer Reparatur erhält der Kunde Auftragebestätigung in Form eines Ausdruckes oder per Email, auf dem die zur Reparatur übergebenen Geräte und deren Zubehörteile vermerkt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine SIM oder Speicherkarten beigelegt sind, außer sie sind zur Fehlererkennung unerlässlich.
- 3.2. Durch die Übergabe des Geräts erklärt der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich, dass er Eigentümer der Sache ist bzw. dass er vom Eigentümer ermächtigt wurde, das Gerät in Reparatur zu geben. Der Kunde wird uns hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter, die diese gegen uns erheben, schadlos und klaglos halten.
- 3.3. Schadhafte Teile, welche von uns im Zuge einer Reparatur getauscht werden, gehen automatisch und für uns kostenlos in unser Eigentum über, sofern bei Reparaturabgabe nicht schriftlich anders vereinbart.
4. Angebote bzw. Kostenvoranschlaglimits und Kostenvoranschläge
- 4.1. Unsere Angebote bzw. Kostenvoranschlaglimits sind unverbindlich und ohne Gewähr.
- 4.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- 4.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekte, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder andere Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Nur in diesem Fall können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
- 4.4. Das Angebot bzw. das Kostenvoranschlaglimit wird vom Kunden mit der Unterzeichnung des Reparaturauftrages unwiderruflich anerkannt.
4.5. Unsere Kostenvoranschläge sind ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Abweichung wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt, bei Ablehnung durch den Kunden wird die jeweilige Kostenvoranschlagspauschale in Rechnung gestellt, jedoch maximal mit € 96,– inkl. Ust / Arbeitsstunde. Sollte wider Erwarten eine Reparatur nicht möglich sein, wird das Gerät unter Verrechnung der jeweils gültigen Kostenvoranschlagspauschale (Stand November 2022: € 35,- inkl. Ust. (bei Handys & Smartphones), € 69,- inkl. Ust. (bei Tablets, Notebooks und PC’s), unrepariert retourniert.
4.6. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages verrechnen wir bei Ablehnung eine Kostenvoranschlagspauschale (Stand November 2022: € 35,- inkl. Ust. (bei Handys & Smartphones), € 69,- inkl. Ust. (bei Tablets, Notebooks und PC’s). Sollten die Reparaturkosten aus unserer Sicht im Verhältnis zum Wert des Reparaturgegenstandes sehr hoch ausfallen, erstellen wir auch in diesem Fall einen Kostenvorschlag. Dieser wird ebenfalls bei Ablehnungen mit der jeweils gültigen Kostenvoranschlagspauschale berechnet.
- 4.7. Kostenvoranschläge behalten 15 Tage ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit. Erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird, retournieren das Gerät unrepariert und verrechnen die oben genannte Kostenvoranschlagspauschale; ab diesem Zeitpunkt wird die Kostenvoranschlagspauschale keinesfalls mehr gutgeschrieben (s.o.). Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in dem Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen
- 4.8. Die Verständigung des Kunden erfolgt schriftlich, je nach Verfügbarkeit auf folgendem Wege: SMS oder Email.
5. Rücktransport und Abholung
- 5.1. Die unverbindlich genannten Liefertermine sind so zu verstehen, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt unseren Betrieb verlassen hat bzw. dass dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Lieferung setzt voraus, dass der Kunde all seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt bzw. nachgekommen ist. Der Kunde muss uns insbesondere sämtliche, für die Durchführung erforderlichen Informationen, Parameter und sonstige technische Angaben zeitgerecht mitteilen.
- 5.2. Die Verpackung sowie deren Inhalt sind vom Empfänger sofort bei Erhalt auf eventuelle Transportschäden und Vollständigkeit zu kontrollieren. Im Schadensfall ist uns dieser unverzüglich schriftlich zu melden (bis längstens 2 Tagen nach Erhalt).
- 5.3. Wird das Gerät abgeholt, kann es nur nach Vorlage des Auftragsscheines ausgefolgt werden. Sollte dieser nicht vorgelegt werden können, behalten wir uns vor, Geräte nur nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auszufolgen. Zur Reparatur bzw. zum Service übergebene Geräte oder Teile, welche nach zweimaliger Mitteilung und Mahnung an den Kunden nicht innerhalb von 8 Wochen ab Fertigstellungsdatum abgeholt sind, werden ohne weitere Verständigung entweder an ein Inkassobüro zur Betreibung der offenen Forderungen weitergeleitet oder ohne jegliche Ersatzleistung als Altmaterial entsorgt oder einer anderen Verwertung zugeführt.
6. Preise
- 6.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
- 6.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
- 6.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
- 6.4. Die Preise setzten sich aus dem jeweiligen Materialaufwand und der jeweiligen Arbeitszeit zusammen. Die Höhe der Arbeitszeit hängt vom jeweiligen Reparaturlevel und vom Gerätemodel ab. Grundsätzlich ist vereinbart, dass bei Reparaturen von Mobilfunkgeräten und Tablets mindestens eine 20minutige Arbeitszeit verrechnet werden darf. Bei Gerätemodellen die geklebt sind, können mindestens 30 Minuten abgerechnet werden, da der Arbeitsaufwand gegenüber verschraubten Geräten höher ist. Zusätzlich sind maximal 15 Minuten für die Auftragserfassung bzw. Administration hinzu zu rechnen. Die Verrechnung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Arbeitszeitaufwand. (Stand Jänner 2019: Arbeitsleistung € 96,– inkl. Ust / pro Stunde)
- 6.5. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.
- 6.6. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
7. Reparatur
- 7.1 Im Zuge der Reparatur kann es sein, dass es zu leichten Öffnungs-Spuren beim Gerät kommt (z.B. Lackbrüche oder kleine Abschürfungen). Für derartige optische Veränderungen haften wir nicht.
8. Beigestellte Ware
- 8.1. Solche vom Kunden beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand einer Gewährleistung
9. Zahlung
- 9.1. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- 9.2. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
- 9.3. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
- 9.4. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
- 9.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
- 9.6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnspesen, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 6% über den Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a.
- 9.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt worden sind.
10.Leistungsausführung
- 10.1. Dem Kunden zumutbare sachliche gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführungen gelten als vorweg genehmigt.
- 10.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
- 10.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Mehrkosten entstehen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
11.Liefer- und Leistungsfristen
- 11.1. Liefer-/Leistungsfristen und -termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
- 11.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung, durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen die entsprechende Angelegenheit andauert.
- 11.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Der entstandene Mehraufwand trägt der Kunde zu 100%.
- 11.4. Zur Reparatur bzw. zum Service übergebene Geräte oder Teile, welche nach Mitteilung an den Kunden nicht innerhalb von 8 Wochen ab Fertigstellungsdatum abgeholt werden, gehen in den Besitz des Auftragsnehmers (Nesto OG) über.
- 11.5. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Sind zu diesem Zeitpunkt schon Kosten entstanden, werden diese dem Kunden verrechnet bzw. mindestens eine Bearbeitungsgebühr von € 35,– inkl. Ust in Rechnung gestellt).
12.Gefahrtragung und Versendung
- 12.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand / das Werk bei Abholung im Shop an den Kunden übergeben, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
- 12.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.
- 12.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern.
13.Annahmeverzug
- 13.1. Gerät der Kunde länger als 30 Kalendertage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftragserteilung), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung (längstens 3 Monate) nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, d.h . die übergebene Geräte oder Teile gehen in Besitz des Auftragsnehmers (Nesto OG).
- 13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr zusteht.
- 13.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag unsererseits dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25% des Bruttoauftragswertes (mindestens jedoch die Kostenvoranschlagspauschale) ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen.
- 13.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
14.Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- 14.1. Die von uns verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- 14.2. Eine Weiterveräußerung bzw. Abtretung unserer Forderung ist nicht zulässig.
- 14.3. Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes wird ausgeschlossen, da bei der Auftragserfassung der Auftraggeber mit seiner Unterschrift als Eigentümer des Gerätes bzw. der Teile ausgewiesen hat.
- 14.4. Der Auftragnehmer steht zur Sicherung seiner Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
15.Schutzrechte Dritter
- 15.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen oder reparieren, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
- 15.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht werden, so sind wir berechtigt, die Herstellung oder die Reparatur der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigheit der Ansprüche ist offenkundig.
- 15.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen
- 15.4. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
- 15.5. Der Auftragnehmer übernimmt für die im Bereich Marketing erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfung übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater. Eine Weiterverrechnung der Kosten an den Auftragnehmer ist nicht zulässig.
16.Geistiges Eigentum
- 16.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
- 16.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügungsstellung einschließlich auch nur auszugsweise Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
- 16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
- 16.4. Die von uns aus dem Bereich Marketing heraus hergestellten Schriftsätze, Stanzen, Lithos und alle für den Produktionsvorgang erforderlichen Arbeitsbehelfe verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Nur das technischen Endprodukt geht nach Abschluss der Arbeiten durch Bezahlung der Rechnung ins Eigentum des Auftraggebers über. Eine Aufbewahrungspflicht für Arbeitsunterlagen seitens des Auftragsnehmers besteht nicht. Die im Zusammenhang mit dem Auftrag angefertigten Muster und Entwürfe bleiben im Eigentum von Nesto OG.
17.Nutzungsrecht
- 17.1. Der Auftraggeber nutzt die vom Auftragnehmer aus dem Bereich Marketing erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von Nesto OG entwickelt wurden, werden immer Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) Nesto OG Untere Hauptstraße 12 | 7100 Neusiedl am See | Handelsregister Landesgericht Korneuburg | FN 584624t | ATU78472635 5 von 7 nur für ein bestimmtes juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
18.Gewährleistung
- 18.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang im Sinne dieser AGB
- 18.2. Ist der Kunde ein Konsument/Verbraucher im Sinne der so genannten Verbrauchsgüter Kaufrichtlinie (1999/44/EG) wird die Gewährleistung entsprechend den rechtlichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Übergabe gewährt.
- 18.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Mit dem Tag, an dem die Fertigstellung dem Kunden angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme als in seine Verfügungsmacht übernommen.
- 18.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels zum Zeitpunkt stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
- 18.5. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
- 18.6. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 4 Werktagen) in einer unserer Betriebsstätten unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
- 18.7. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
- 18.8. Wir sind berechtigt, jede von uns notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
- 18.9. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden
- 18.10. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
- 18.11. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
- 18.12. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
- 18.13. Die Gewährleistung für die von uns durchgeführten Reparaturen beschränkt sich auf Fehler, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bereits bestanden haben und die durch von uns verbaute Ersatzteile und/oder durchgeführten Arbeiten verursacht wurden. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Im Falle einer Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle der Anwendbarkeit des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) hat ab dem 6. Monat nach der Übergabe an den Kunden dieser nachzuweisen, dass der reklamierte Fehler bereits bei der Übergabe bestanden hat, um Ansprüche aus der Gewährleistung geltend machen zu können
- 18.14. Für Schäden an bzw. Verlust von Reparaturgeräten haften wir also nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes.
19.Datenverlust / Datenschutz gemäß DSGVO
- 19.1. Es bestehen keinerlei Ansprüche auf Ersatz für im Zuge einer Reparatur verloren gegangene Daten, Bilder, Filme, Geräteeinstellungen, Downloads wie etwa Klingeltöne oder Applikationen, etc. außer wir handeln vorsätzlich. Für eine etwaige Datensicherung muss daher der Kunde im Vorfeld selbst Sorge tragen; die Daten sind geeigneter Weise zu sichern bzw. extern zu speichern. Die Wiederherstellung eines im Zuge der Überprüfung, Reparatur oder Wartung verloren gegangenen Datenbestands obliegt ebenso dem Kunden.
- 19.2. Die vom uns für die Auftragsbearbeitung, Qualitätssicherung, Rechnungslegung und Kommunikation mit den Kunden erforderlichen persönlichen Daten wie Namen, Anschrift, Telefonnummern, Emailadressen etc. , aber auch Gerätetype, IMEI Nummer, Kaufbeleg als Garantienachweis etc. werden im Zuge der Reparatur- oder Geräte-Annahme von unseren Mitarbeitern erfasst und in unserem EDV System gespeichert/verarbeitet. Die Erlaubnis dazu wird durch die Unterschrift des Reparaturauftrages vom Kunden explizit erteilt. Wir sichern zu, mit diesen Daten äußerst sorgsam umzugehen und diese ausschließlich für die betrieblichen Erfordernisse zu verwenden bzw. nicht länger als betrieblich/gesetzlich erforderlich aufzubewahren. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden nur, sofern diese zur Erbringung der Dienstleistungen von Nesto OG oder zur Vertragsdurchführung von Nesto OG mit dem Betroffenen notwendig ist (z.B. zur Abwicklung von Zahlungen, Transporten …). Dementsprechend findet eine Übermittlung der Daten an solche Dienstleister (wie z.B. Zahlungs-Diensteanbieter) zu Zwecken der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO statt. Selbstverständlich stellt Nesto OG vor einer Weitergabe der personenbezogenen Daten des Nutzers sicher, dass der jeweilige Dienstleister angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden durch Nesto OG nicht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) oder Nesto OG nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Weitergabe berechtigt oder verpflichtet ist. Im Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) Nesto OG Untere Hauptstraße 12 | 7100 Neusiedl am See | Handelsregister Landesgericht Korneuburg | FN 584624t | ATU78472635 6 von 7 letzteren Fall erfolgt die Übermittlung durch Nesto OG zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO. Für Fragen und Anregungen zu dem Thema steht der Nesto OG Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
20.Garantie
- 20.1. Auf die durchgeführten Arbeiten und eingebauten Ersatzteile geben wir Garantie ab Fertigstellung. Als Fertigstellungsdatum gilt der Zeitpunkt der Verständigung des Auftraggebers per SMS, Email oder Anruf. Darüber hinausgehende Ansprüche und Ersatzleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen! Im Falle einer Nachbesserung ist uns die nach unserem ermessen erforderliche Zeit einzuräumen.
- 20.2. Hinweis zur Garantie: Nachträglich entstandene Schäden durch Feuchtigkeit, Sturz, Bruch, unsachgemäße Handhabung, usw. sind nicht von der Garantie gedeckt! Es gelten dieselben Garantiebestimmungen, wie der der jeweiligen Geräte-Hersteller.
- 20.3. Es gelten grundlegend die Garantiebestimmungen des jeweiligen Geräte-Herstellers.
20.4. Nesto OG Garantiezeiten betragen:
- auf verbaute Ersatzteile: 6 Monate
- auf Akkus: 6 Monate
- auf Handyzubehör: 12 Monate
- auf Gebraucht oder refurbished Geräte: 6 Monate
- auf Software übernehmen wir keine Garantie
- 20.5. Beim Kauf von Ersatzteilen (ausschließlich dem Bauteil, ohne Einbau) erhält der Kunde 6 Monate Garantie. Dieser Garantie Anspruch erlischt ausnahmslos, sofern eine ersichtliche Beschädigung am z.B. Flexband oder Bauteil selbst besteht. Dies kann sich wie folgt bemerkbar machen:zu stark geknicktes Flexband oder ersichtlicher Riss; Bruch im Bauteil. Jeglicher Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
21.Wasserschadenbehebung
21.1. Bei Geräten mit Wasserschaden muss, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, eine Wasserschadenbehebung durchgeführt werden. Diese wird mit € 69,- inkl. USt. in Rechnung gestellt. Sollte laut Kostenvoranschlag keine Reparatur möglich sein oder der Kostenvoranschlag abgelehnt werden, werden dem Auftraggeber für den entstandenen Aufwand/Arbeitszeit € 69,- inkl. USt. in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages können bei Tablets und Notebooks abweichen!
21.2. Wir übernehmen keine Gewährleistung für nach der Fertigstellung auftretende Fehler am Gerät, welche nicht im Zuge der Reparatur behandelt wurden. Eine gewünschte Reparatur des Gerätes wird gesondert in Rechnung gestellt.
- 21.3. Abbruch der Reparatur oder „Keine Reparatur möglich“ Ist das Gerät nicht mehr zu reparieren oder sollte die Reparatur durch den Kunden abgebrochen werden, z.B. durch Ablehnung des Kostenvoranschlages, nehmen wir uns das Recht, das Gerät nur mehr provisorisch/“grob“ zusammenzubauen. Eine 100%ige Wiederherstellung des Ausgangszustanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Gerätes ist nicht immer möglich.
22.Freischaltung & Debranden
- 22.1. Bitte beachten Sie, dass nach dem Debranden (Löschung der Betreibersoftware) die Hersteller-Garantie erlischt. Bei Entsperrungen welche nicht mittles Entsperr-Code durchgeführt werden, kommt es zu einem Datenverlust. Nach einer Software-Entsperrung darf zukünftig kein Software-Update am Gerät durchgeführt werden. Das Rückerstatten von Kosten bei bereits in Auftrag gegebenen Entsperrungen ist nicht möglich. Das selbige gilt im Falle, dass der berechnete Entsperrcode aufgrund sämtlich aufgebrauchter Entsperrversuche nicht eingegeben werden kann, oder der Auftraggeber eine falsche Seriennummer (IMEI-Nummer) bei Auftragserteilung übermittelt hatte.
23.Rückgabe des Gerätes
- 23.1. An Nesto OG übergebene Geräte (Garantie- bzw. kostenpflichtige Reparaturen), müssen innerhalb von 7 Werktagen ab Fertigstellungsdatum abgeholt werden (der Kunde erhält zum Zeitpunkt der Fertigstellung eine Benachrichtigung per Telefon, SMS oder Email). Darüber hinaus wird eine Verzugsgebühr in der Höhe von EUR 10,- inkl. Ust. In Rechnung gestellt, welche sich alle weiteren 4 Wochen um EUR 15,- inkl. Ust. erhöht, längstens jedoch 16 Wochen. Nach dieser Frist werden sie ohne vorherige Verständigung und ohne jegliche Ersatzleistung zu Lasten der/des Auftraggeber(s) als Altmaterial ausgeschieden, zur Abdeckung der aufgelaufenen Kosten veräußert, sonst beliebig verwertet, entsorgt oder der Vernichtung preisgegeben.
24.Haftung und Produkthaftung
- 24.1. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz.
- 24.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verluste von Daten, Zinsverluste sowie Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.
- 24.3. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
- 24.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
- 24.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
- 24.6. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
- 24.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für die Unterlassung notwendiger Wartungen
- 24.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
- 24.9. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.
25.Salvatorische Klausel
- 25.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
- 25.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
26.Allgemeines
- 26.1. Es gilt österreichisches Recht.
- 26.2. Das UN-Kaufrecht ist einvernehmlich
- 26.3. Die aktuelle Version der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt jeweils in der Betriebsstätte auf oder ist dort ausgehängt.
- 26.4. Erfüllungsort ist die jeweilige Betriebsstätte des Unternehmens in Neusiedl am See.
- 26.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht
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